Unerwartete Wendung

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Die Bezeichnung von Friedrich Merz als „Pinocchio“ bleibt für einen Facebook-Nutzer ohne juristische
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein. Begründung: Es handelt sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Machtkritik .
Damit ist klar: Der Kommentar erfüllt nicht den Straftatbestand der Beleidigung – auch nicht nach Paragraf 188 StGB, der Politiker besonders schützt.
Der Auslöser

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Im Oktober besuchte Merz Heilbronn zum Spatenstich – begleitet von Sicherheitsmaßnahmen und sogar einem temporären Flugverbot.
Unter einem Facebook-Post des Polizeipräsidiums kommentierte ein Rentner Spitz: „Pinocchio