
Arbeitsvertrag und Reisepass auf einem Schreibtisch (Symbolbild, KI-generiert)
Die Sonderregel ist für viele Arbeitgeber attraktiv, weil sie vergleichsweise unbürokratisch ist. Wer darüber hinausgeht, bedarf nach Angaben von AFP einem Arbeitsvertrag oder einem verbindlichen Jobangebot. Eine formale Anerkennung des Berufsabschlusses ist dagegen nicht erforderlich.
Regelung Bisher Geplant ab Januar 2027
Zustimmungen pro Jahr (Obergrenze) 50.000 25.000
Vorlauf Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot unverändert
Status in Kraft Kabinettsbeschluss, Länderkammer muss noch zustimmen
Die Nachfrage war zuletzt groß: Laut „Deutsche Handwerks Zeitung“ war das Kontingent für 2025 bereits Ende November ausgeschöpft. Erst