06.06.2000. Foto: IMAGO / Fotothek (Thomas Imo)

Visastelle der Deutschen Botschaft in Sarajevo, 06.06.2000. Foto: IMAGO / Fotothek (Thomas Imo)
Es geht um die sogenannte Westbalkanregelung. Sie ist in der Beschäftigungsverordnung verankert und gilt für Menschen aus diesen sechs Staaten:
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Montenegro
Nordmazedonien
Serbien
Die Zustimmungen erteilt die Bundesagentur für Arbeit. Federführend für die Änderung ist das Bundesarbeitsministerium. Wie entschlossen die Regierung trotz aller Einwände ist, zeigt einen Satz aus Schweitzers Anschreiben zur Kabinettsvorlage:
„Trotz Kritik von Verbänden und Bundesländern soll nach Rückkopplung mit