Bei Kartenführerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2013 ist dagegen in der Regel das Ausstellungsjahr entscheidend.
Für viele ältere Dokumente sind die jeweiligen Termine bereits erreicht. Bei Kartenführerscheinen läuft der Austausch weiterhin schrittweise. Wer beispielsweise einen Führerschein aus bestimmten späteren Ausstellungsjahren besitzt, sollte daher genau prüfen, welche persönliche Frist gilt.
Für den Umtausch ist in der Regel die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zuständig. In der Regel werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein benötigt. Wurde das alte Dokument von einer anderen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine