Fall zeigt, wie sensibel das Spannungsfeld zwischen Schutz von Politikern und freier Meinungsäußerung ist.
Mit der Einstellung des Verfahrens setzt die Staatsanwaltschaft ein klares Zeichen: Auch pointierte Kritik fällt unter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung – solange sie nicht die Grenze zur Schmähung
Für den Rentner endet die Angelegenheit ohne Konsequenzen. Für die öffentliche Debatte bleibt sie ein Beispiel dafür, wie weit politische Satire gehen darf.