Onlinedienst noch fehlt, gilt bis dahin weiter der Weg zum Amt.
Ob es beim geplanten Starttermin am 1. Dezember bleibt, hängt vom Inkrafttreten der Verordnung ab.
Onlinedienst noch fehlt, gilt bis dahin weiter der Weg zum Amt.
Ob es beim geplanten Starttermin am 1. Dezember bleibt, hängt vom Inkrafttreten der Verordnung ab.