28.10.2026. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler
Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 ist noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027 . Schon dieser Entwurf enthält Einschnitte, die Kritiker als Leistungskürzungen werten:
– Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat soll entfallen. Stattdessen ist eine fachliche Pflegebegleitung vorgesehen.
– Starke Begutachtung: Für neue Anträge ab 2027 steigen die Punkteschwellen, etwa für Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte. Bestehende Einstufungen sollen nicht allein deswegen verloren gehen.
– Verhinderungspflege: Sie