Bis 2033 endet der Führerschein auf Lebenszeit

Führerschein ausschließlich das Ausstellungsdatum. Bei Papierführerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtete sich die Frist grundsätzlich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Kartenführerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2013 ist dagegen in der Regel das Ausstellungsjahr entscheidend.
Für viele ältere Dokumente sind die jeweiligen Termine bereits erreicht. Bei Kartenführerscheinen läuft der Austausch weiterhin schrittweise.

Wer beispielsweise einen Führerschein aus bestimmten späteren Ausstellungsjahren besitzt, sollte daher genau prüfen, welche persönliche Frist gilt.
Für den Umtausch ist in der Regel die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zuständig. In der Regel werden ein