gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein benötigt. Wurde das alte Dokument von einer anderen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein.
Der neue EU-Kartenführerschein besitzt eine Dokumentengültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Dokument grundsätzlich erneuert. Der begründete Umtausch bedeutet bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen normalerweise keine neue Fahrprüfung und auch keine erneute praktische Fahrprüfung.
Auch die Kosten sollten eingeplant werden. Für den regulären Umtausch fallen Gebühren an, hinzu können beispielsweise die Kosten für das biometrische Foto kommen. Da sich
Bis 2033 endet der Führerschein auf Lebenszeit