Grundsicherungs-Empfänger: Pflichtjobs kommen!

ein zweistufiges Verfahren: Erst Beratung, dann Zuweisung. Wer alle anderen Angebote ausgeschöpft hat, erhält per Bescheid eine „Arbeitsgelegenheit“ – umgangssprachlich oft Pflichtjob genannt. Bis zu 24 Monate dürfen diese Tätigkeiten dauern; Bezahlt wird nur eine Mehraufwandsentschädigung zusätzlich zum Grundsicherungsgeld.


Die Antwort: Diese Gruppen müssen jetzt Pflichtjobs annehmen Hier wird es konkret: Alle erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, die


seit mehr als sechs Monaten Grundsicherungsgeld beziehen,


bereits an Coachings, Bewerbertrainings oder Qualifizierungen teilgenommen haben, ohne eine Stelle zu finden, und


keine KrankheitHinderungsgründe vorweisen,


können ab sofort zu einer gemeinnützigen Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Das betrifft besonders